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BOE-A-2026-7967 ·9. April 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: Frist bis 10. April 2026 zur Anpassung der Arbeitszeitnachweise oder Bußgelder bis 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 1/2026 ändert die Artikel 11 und 20 des Real Decreto-ley 1/2023 und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Aktualisierung ihrer Arbeitszeitnachweise. Es wird eine Frist von 3 Monaten ab Inkrafttreten zur Umsetzung festgelegt; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11, 20).

In 3 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen Arbeitszeitnachweise aktualisieren (art. 11)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichtaktualisierung der Nachweise (art. 20)
  3. Frist von 3 Monaten ab dem 10. April 2026 zur Umsetzung (disposicion final 5.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Incluso en sectores no regulados

art. 11

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 11

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Incluye empresas de más de 250 empleados

art. 11

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten ergibt sich die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeitnachweise mit einer Frist von 3 Monaten ab dem 10. April 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11, 20). Auch Genossenschaften, Stiftungen und Arbeitsvermittlungsgesellschaften sind betroffen. Für Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch wird ihre Arbeitszeiterfassung durch die Aktualisierungspflicht beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar registros de trabajo dentro de 3 meses desde el 10 de abril de 2026 art. 11 3 meses desde el 10 de abril de 2026
Asegurar cumplimiento de la obligación de registro en los artículos 11 y 20 art. 20

Zeitlinie

2026-04-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-10vigorInkrafttreten (disposicion final 5.2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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