Das Gesetz 1/2026 ändert die Artikel 11 und 20 des Real Decreto-ley 1/2023 und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Aktualisierung ihrer Arbeitszeitnachweise. Es wird eine Frist von 3 Monaten ab Inkrafttreten zur Umsetzung festgelegt; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11, 20).
Gilt für dieses Profil
art. 11
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 11
Gilt für dieses Profil
art. 11
Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten ergibt sich die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeitnachweise mit einer Frist von 3 Monaten ab dem 10. April 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11, 20). Auch Genossenschaften, Stiftungen und Arbeitsvermittlungsgesellschaften sind betroffen. Für Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch wird ihre Arbeitszeiterfassung durch die Aktualisierungspflicht beeinflusst.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar registros de trabajo dentro de 3 meses desde el 10 de abril de 2026 | art. 11 | 3 meses desde el 10 de abril de 2026 |
| Asegurar cumplimiento de la obligación de registro en los artículos 11 y 20 | art. 20 |
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