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Die Verordnung TES/237/2026 hebt die Verordnung TES/864/2023 auf und legt neue Grundlagen für die Vergabe von Zuschüssen im Wettbewerbsverfahren fest. Unternehmen, die Tätigkeiten zur Prävention von Arbeitsrisiken ausüben, können Anträge gemäß den festgelegten Kriterien stellen (Art. 1). Die Antragsfrist beträgt 30 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 1
Unternehmen, die im Bereich der Arbeitsschutzprävention tätig sind, müssen Anträge auf Zuschüsse im Wettbewerbsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einreichen (Art. 4). Die Frist gilt nicht für Unternehmen, die die Anforderungen an die vorangegangene Tätigkeit nicht erfüllen. Staatliche Stiftungen und KMU sind nicht ausgeschlossen, müssen jedoch die Wettbewerbs- und Qualitätskriterien erfüllen (Art. 1, 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de subvención en régimen competitivo dentro de 30 días naturales | art. 4 | 30 días naturales desde la publicación |
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