Das Real Decreto-ley 2/2026 verlängert die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis zum 31. Dezember 2026, gemäß der Übergangsbestimmung 3 des Gesetzes 12/2023 (Art. 83). Diese Änderung betrifft Unternehmen, die ihre Erklärungen zuvor vor dem 30. November 2023 hätten einreichen müssen; diese haben nun bis zum Jahresende Zeit zur Erfüllung ihrer Pflichten.
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art. 3 del Real Decreto 401/2021
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Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Art. 83). Dies verringert den Compliance-Druck im letzten Monat des Jahres. Die Steuerbehörden verzeichnen einen geringeren Bearbeitungsaufwand in den Monaten November und Dezember. Die Frist gilt für alle im Real Decreto-ley 1/2025 genannten Arten von Steuererklärungen (Art. 83).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar registros tributarios antes del 1 de enero de 2025 | art. 3 del Real Decreto 401/2021 | 1 de enero de 2025 |
| Verificar que los registros estén actualizados para evitar multas de hasta 7.500 EUR por trabajador | art. 83 del Real Decreto-ley 1/2025 |
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