Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-1761 ·26. Januar 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht: Drei Monate Frist zur Aktualisierung der Registerbücher über die elektronische Zentrale oder Bußgelder bis 1.500 EUR

Die Verordnung HAC/27/2026 ersetzt die Anhänge I der Verordnungen EHA/3111/2009, EHA/3786/2008 und EHA/3434/2007 durch neue digitale Formate für die Führung von Umsatzsteuer-Registerbüchern. Die Änderung verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Register über die elektronische Zentrale der Steuerbehörde zu aktualisieren (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Die Anhänge I der Verordnungen EHA/3111/2009, EHA/3786/2008 und EHA/3434/2007 werden durch neue digitale Formate ersetzt (art. 2)
  2. Frist von 3 Monaten zur Anpassung der Registerbücher an die elektronische Zentrale (art. 4)
  3. Bußgelder von bis zu 1.500 EUR bei Nichteinhaltung der Aktualisierungspflicht (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con obligación de llevar libros de registro del IVA
  • Con independencia del número de empleados

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con obligación de llevar libros de registro del IVA

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit der Pflicht zur Führung von Umsatzsteuer-Registerbüchern müssen auf die neuen digitalen Formate in der elektronischen Zentrale umstellen (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten. Unternehmen, die diese Pflicht nicht erfüllen, können mit Bußgeldern von bis zu 1.500 EUR geahndet werden (Art. 4). Für die Steuerverwaltungen ergeben sich keine Funktionsänderungen, lediglich die digitalen Formate werden aktualisiert.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar libros de registro del IVA en la Sede electrónica de la Agencia Tributaria art. 2 3 meses desde entrada en vigor
Verificar cumplimiento de los nuevos modelos digitales en los anexos I art. 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-01-26pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-26vigorInkrafttreten (disposiciones finales)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt