Die Verordnung HAC/27/2026 ersetzt die Anhänge I der Verordnungen EHA/3111/2009, EHA/3786/2008 und EHA/3434/2007 durch neue digitale Formate für die Führung von Umsatzsteuer-Registerbüchern. Die Änderung verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Register über die elektronische Zentrale der Steuerbehörde zu aktualisieren (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Gilt für dieses Profil
art. 2
Unternehmen mit der Pflicht zur Führung von Umsatzsteuer-Registerbüchern müssen auf die neuen digitalen Formate in der elektronischen Zentrale umstellen (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten. Unternehmen, die diese Pflicht nicht erfüllen, können mit Bußgeldern von bis zu 1.500 EUR geahndet werden (Art. 4). Für die Steuerverwaltungen ergeben sich keine Funktionsänderungen, lediglich die digitalen Formate werden aktualisiert.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar libros de registro del IVA en la Sede electrónica de la Agencia Tributaria | art. 2 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento de los nuevos modelos digitales en los anexos I | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
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