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BOE-A-2026-13203 ·18. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Fahrer von Straßenverkehrsfahrzeugen müssen innerhalb von 6 Monaten eine Fern- oder Präsenzfortbildung absolvieren

Der Königliche Erlass 487/2026 hebt die Resolution vom 23. Juli 2020 auf und ändert die Artikel 2 bis 4, 11, 12, 18, 20 und 21 des Königlichen Erlasses 284/2021 sowie die Anhänge I bis IV und VI. Kapitel IX wird hinzugefügt und die zusätzliche Bestimmung 8 gestrichen. Durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2561 wird die Verpflichtung zur Fern- oder Präsenzfortbildung für Fahrer festgelegt (Art. 2, 4, 11).

In 3 Punkten

  1. Verpflichtende Fern- oder Präsenzfortbildung für Fahrer (art. 2)
  2. Aufhebung der Resolution vom 23. Juli 2020 (art. 1)
  3. Hinzufügung von Kapitel IX über kontinuierliche Fortbildung (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que transportan vehículos por carretera
  • Con conductores sujetos a formación

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Fahrer von Fahrzeugen für den Straßenverkehr müssen die berufliche Fern- oder Präsenzfortbildung innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Inkrafttreten absolvieren (Art. 2, 4). Transportunternehmen müssen ihre Fortbildungspläne aktualisieren. Fahrer ohne aktuelle Fortbildung unterliegen Sanktionen wegen Nichteinhaltung (Art. 18).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Realizar formación profesional a distancia o presencial para conductores art. 2 6 meses desde entrada en vigor
Actualizar el plan de formación continua según el nuevo capítulo IX art. 4 6 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-06-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-04vigorInkrafttreten (disposicion final segunda)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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