Das Gesetz 5/2026 von Kantabrien ändert Artikel 42 des Gesetzes 9/2010 und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiterfassung auf elektronischem Wege zu aktualisieren. Die Norm sieht eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten vor, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder von bis zu 7.500 Euro pro Arbeitnehmer verhängt (Art. 42 und Übergangsbestimmung 8).
Gilt für dieses Profil
art. 42
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 42
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art. 42
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ergibt sich die Verpflichtung zur Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Die Bußgelder bei Verstößen belaufen sich auf bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch unterliegt ihre Arbeitszeit einer strengeren administrativen Kontrolle. Betroffene KMU und Großunternehmen müssen ihre Erfassungssysteme überprüfen und interne Auditprozesse etablieren (Art. 42, Übergangsbestimmung 8).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada en formato electrónico | art. 42 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar el número de trabajadores para determinar si está afectado | art. 42 |
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