Das Dekret-Gesetz 7/2025 verlängert den Zeitraum für die Anwendung des Nullsatzes der IGC auf Vorgänge, die aus dem Vulkanausbruch auf La Palma resultieren, ab dem 1. Januar 2026. Diese Änderung betrifft Vorgänge im Zusammenhang mit Bauwesen, Importen und Waren. Die Änderung basiert auf der Zusatzbestimmung 6 des konsolidierten Textes des Dekret-Gesetzes 1/2025 und wird im BOC Nr. 254 vom 24. Dezember 2025 veröffentlicht (Art. 1).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 1
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art. 1
Kanarische Unternehmen mit auf den Vulkanausbruch zurückzuführenden Vorgängen auf La Palma profitieren ab dem 1. Januar 2026 von der Anwendung des IGC-Nullsatzes (Art. 1). Bau-, Import- und Warenvorgänge können von der Steuer befreit werden. Die Steuerbehörden müssen ihre Register der betroffenen Vorgänge aktualisieren. Die Anwendungsfrist beginnt am 1. Januar 2026 (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar si operaciones en La Palma derivadas de la erupción volcánica están sujetas al tipo cero del IGC | art. 1 | Desde el 1 de enero de 2026 |
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