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Steuerrecht Artikel

Erbschaft- und Schenkungsteuer je Autonomer Gemeinschaft 2026: vollständiger Leitfaden

Thema: erbschaft schenkungsteuer autonome gemeinschaften spanien

Vergleichstabelle der spanischen ISD je Autonomer Gemeinschaft 2026: Bonifikationen für Erbschaften und Schenkungen für Nachkommen und Ehegatten in Madrid, Andalusien, Katalonien, Baskenland, Kanarische Inseln und den anderen Regionen.

9 Min. Lesezeit

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist eine der Abgaben mit der größten territorialen Ungleichheit im gesamten spanischen Steuersystem. Ein Kind, das 500.000 € in bar und Aktien erbt, zahlt in der Praxis möglicherweise nichts, wenn seine Mutter in Madrid wohnte, oder zwischen 25.000 und 40.000 €, wenn sie in Katalonien oder Aragón lebte. Das ist keine Steuerhinterziehung: Es ist die direkte Folge der Übertragung der normativen Kompetenz an die Autonomen Gemeinschaften, die seit dem Gesetz 22/2009 eigene Bonifikationen, Reduktionen und Tarife festlegen können.

Dieser Leitfaden enthält die 2026 geltenden Bonifikationen für alle Autonomen Gemeinschaften, numerische Vergleichs-Praxisfälle und erklärt die Regeln, die bestimmen, welche Region die Steuer erhebt.

Was die ISD ist und der normative Rahmen der autonomen Abtretung

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird durch das Gesetz 29/1987, vom 18. Dezember, und durch das durch das Königliche Dekret 1629/1991 genehmigte Reglamento geregelt. Es handelt sich um eine direkte und persönliche Steuer, die unentgeltliche Vermögenszuwächse natürlicher Personen erfasst, sei es durch Erbschaft (mortis causa) oder durch Schenkung (inter vivos).

Die Abtretung an die Autonomen Gemeinschaften wurde durch die Ley 22/2009, vom 18. Dezember, konsolidiert. Dieses Gesetz überträgt die vollständigen ISD-Einnahmen und die normative Kompetenz für die Regelung von:

  • Reduktionen an der Bemessungsgrundlage (zusätzlich zu den staatlichen)
  • Den Steuertarif (anwendbare Sätze)
  • Die Beträge und Koeffizienten des vorhandenen Vermögens
  • Die Steuerquoten-Bonifikationen (das in der Praxis am meisten genutzte Instrument)

Die Sonderregime-Gemeinschaften – Baskenland und Navarra – haben volle Autonomie in der ISD mit eigenen Systemen, die sich wesentlich vom allgemeinen Regime unterscheiden.

Die Verwandtschaftsgruppen: der Schlüssel zum Verständnis der Bonifikationen

Das Gesetz 29/1987 klassifiziert die Begünstigten in vier Gruppen:

GruppeWer sie sindStaatliche Basisreduktion
INachkommen und Adoptierte unter 21 Jahren15.956,87 € + 3.990,72 € pro Jahr unter 21
IIEhegatte, Nachkommen und Adoptierte ≥ 21 Jahren, Vorfahren und Adoptiveltern15.956,87 €
IIISeitenverwandte 2. und 3. Grades (Geschwister, Tanten/Onkel, Nichten/Neffen), Verwandte durch Heirat7.993,46 €
IVSeitenverwandte 4. Grades oder weiter, FremdeKeine staatliche Reduktion

Die meisten autonomen Bonifikationen begünstigen nur die Gruppen I und II. Gruppen III und IV werden in praktisch allen Regionen erheblich stärker belastet.

Tabelle der ISD-Bonifikationen je Autonomer Gemeinschaft 2026

Die Tabelle enthält die Steuerquoten-Bonifikationen für Erbschaften (mortis causa).

Autonome GemeinschaftGruppen I und IIGruppen III und IVBemerkungen
Madrid99 %Keine BonifikationSeit 2006, ununterbrochen.
Andalusien99 %Keine Bonifikation2019 verabschiedet, 2021 konsolidiert.
Galicien99 %Keine BonifikationUmfasst Ehegatten und Vorfahren.
Murcia99 %Keine BonifikationGilt für Gruppen I und II auf die gesamte Steuerquote.
Kastilien-León99 % (Nachkommen)Keine BonifikationUmfasst Kinder und Adoptierte; Vorfahren und Ehegatten mit eigener 99 %-Bonifikation.
La Rioja99 %Keine BonifikationGruppen I und II ohne Bemessungsgrundlagenbegrenzung.
Kanarische Inseln99,9 %Keine BonifikationHöchste Bonifikation im allgemeinen Regime; nahezu keine Besteuerung.
Kantabrien100 %Keine BonifikationISD faktisch abgeschafft für Gruppen I und II.
Asturien100 % bis 300.000 €; progressiv danachKeine BonifikationBis 300.000 € pro Erbe steuerfrei; darüber progressive Staffel.
Extremadura99 % bis 300.000 € BasisKeine BonifikationQuantitative Begrenzung; Überschuss der staatlichen Skala ohne Bonifikation.
Kastilien-La Mancha100 % bis 300.000 €Keine BonifikationEffektiver Freibetrag von 300.000 € pro Erbe.
Balearen99 % Gruppe I; 100 % Kinder bis 700.000 €Keine BonifikationUnterschiedliche Behandlung zwischen Gruppe I und Gruppe II Vorfahren/Ehegatten.
Valencia99 % Gruppe IIKeine BonifikationUmfasst Ehegatten, erwachsene Nachkommen und Vorfahren. Gruppe I ebenfalls bonifikationsberechtigt.
Aragón65 % NachkommenKeine BonifikationNiedrigste Bonifikation der sie anwendenden Gemeinschaften. Ehegatte: bis zu 99 % mit Bedingungen.
KatalonienProgressiv: bis 99 % Gruppe I; abnehmend Gruppe IIKeine BonifikationStufensystem; mittlere bis hohe Erbschaften für Gruppe II stärker belastet.
BaskenlandForaltarif: 1,5 %–4 % direkte LinieEigener ForaltarifKeine „Bonifikation” im Sinne des allgemeinen Regimes, sondern strukturell niedrige Sätze.
NavarraForaltarif: 0,8 %–8 % direkte LinieEigener ForaltarifEigenes Sonderregime; sehr niedrige Sätze für direkte Verwandtschaft.

Hinweis: Daten aktualisiert bis Mai 2026. Bonifikationen können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Empfohlen wird die Konsultation der aktuellen autonomen Gesetzgebung oder eines Steuerberaters für konkrete Erbschaften.

Multiplikatorkoeffizienten für vorhandenes Vermögen

Das Gesetz 29/1987 sieht vor, dass die Steuerquote aus der Tarifanwendung durch einen Koeffizienten multipliziert wird, der je nach Verwandtschaftsgruppe und vorhandenem Vermögen des Erben variiert:

Vorhandenes Vermögen des ErbenGruppe I und IIGruppe IIIGruppe IV
Bis 402.678 €1,00001,58822,0000
Zwischen 402.678 € und 2.007.380 €1,05001,66762,1000
Zwischen 2.007.380 € und 4.020.771 €1,10001,74712,2000
Über 4.020.771 €1,20001,90592,4000

In der Praxis hat der Multiplikatorkoeffizient wenig Auswirkung in Gemeinschaften mit 99 %–100 %-Bonifikation für Gruppen I und II, da die resultierende Steuerquote ohnehin minimal ist. In Katalonien, Aragón oder bei Erbschaften der Gruppen III und IV kann dieser Koeffizient die Steuerlast jedoch erheblich vervielfachen.

Inter-vivos-Schenkungen: die Asymmetrie gegenüber Erbschaften

Schenkungen (unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten) werden in derselben Steuer (ISD) besteuert, jedoch nach eigenen Regeln und im Allgemeinen mit weniger großzügigen autonomen Bonifikationen.

Autonome GemeinschaftBonifikation Schenkungen (Gruppen I und II)Unterschied zu Erbschaften
Madrid99 %Mit Erbschaften gleichgestellt
AndalusienEigene Reduktion bis 1.000.000 € pro Schenker-BeschenkterGünstig, aber mit Begrenzung
Kanarische Inseln99,9 %Gleichgestellt
GalicienVerwandtschaftsreduktion + BonifikationEigene Bedingungen
KatalonienBegrenzte autonome Reduktion; mittlere bis hohe SätzeSchlechter als Erbschaft
BaskenlandReduzierter ForaltarifEigenes System; niedrige Besteuerung
AragónKeine allgemeine BonifikationSchlechter als Erbschaft

Numerische Praxisfälle

Fall 1 — Erbschaft 500.000 € an ein Kind (Gruppe II, 45 Jahre, vorhandenes Vermögen < 402.000 €)

Bemessungsgrundlage: 500.000 € Staatliche Reduktion Gruppe II: 15.957 € → Liquidierbare Basis: 484.043 €

Bei Anwendung des staatlichen Tarifs beträgt die Bruttosteuerquote ca. 88.520 €. Multiplikatorkoeffizient Gruppe II niedriges Vermögen: 1,00.

Autonome GemeinschaftBonifikationUngefähre effektive Steuer
Madrid99 %~885 €
Andalusien99 %~885 €
Kanarische Inseln99,9 %~88 €
Kantabrien100 %0 €
Asturien100 % bis 300.000 €, Staffel danach~6.500 € (nur auf Überschuss über 300.000 €)
Aragón65 %~30.900 €
KatalonienProgressiv abnehmend Gruppe II~28.000–35.000 €
Baskenland (Gipuzkoa)Foraltarif ~3 %~15.000 €

Fall 2 — Schenkung 200.000 € von Mutter an Kind (Madrid vs. Aragón vs. Kanarische Inseln)

Autonome GemeinschaftStaatliche BruttosteuerAnwendbare BonifikationEffektive Steuer
Madrid~28.000 €99 %~280 €
Kanarische Inseln~28.000 €99,9 %~28 €
Aragón~28.000 €Keine allgemeine Bonifikation bei Schenkungen~28.000 €

Steuerplanung: Wohnsitz des Erblassers und die 5-Jahres-Regel

Die Autonome Gemeinschaft, die die ISD erhebt, ist die des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers während des Zeitraums der längsten Dauer der fünf dem Tod unmittelbar vorausgehenden Jahre (Art. 28.1.1.ª Gesetz 22/2009).

Diese Regel hat zwei grundlegende praktische Implikationen:

Für legitime Planung: Wenn ein Steuerpflichtiger mit erheblichem Vermögen seinen effektiven Wohnsitz nach Madrid oder auf die Kanarischen Inseln mit mindestens fünf Jahren Vorlaufzeit verlegt und diesen Wohnsitz wirklich beibehält (gewöhnlicher Wohnsitz, tägliche Aktivitäten, medizinische Versorgung, soziale Beziehungen), wird die Erbschaft mit den Bonifikationen der neuen Region besteuert. Einen Wohnsitz aus steuerlichen Gründen zu wechseln ist rechtlich unbedenklich, wenn der Wechsel real ist.

Zur Vermeidung von Missbrauch: Die Steuerverwaltung prüft durch Analyse des Strom- und Versorgungsverbrauchs, der Krankengeschichte, der Bankdomizilierung, der Ortsbewegungen und der Meldebescheinigung, ob der Wohnsitzwechsel wirksam ist.

Nichtansässige und die spanische ISD

Nichtansässige Erben, die Vermögenswerte spanischer Erblasser oder in Spanien befindliche Güter erhalten, unterliegen ebenfalls der ISD. Seit der durch das Gesetz 26/2014 eingeführten Reform:

  • EU/EWR-Ansässige können die autonome Regelung der Gemeinschaft wählen, in der sich die Güter mit dem höchsten Wert befinden, die des Wohnsitzes des Erblassers oder die des höchsten Vermögens des Erben.
  • Ansässige außerhalb der EU/EWR unterliegen der staatlichen Regelung ohne autonome Option.

BMC-Orientierung für die Nachlassplanung

Die ISD ist eine der Steuern mit dem größten Spielraum für legale Planung in Spanien. Der Unterschied zwischen einer gut strukturierten und einer nicht strukturierten Erbschaft kann bei mittleren bis hohen Vermögen auf hunderttausende Euro ansteigen. Die wichtigsten Hebel sind die Wahl des Wohnsitzes des Erblassers, die Vorstrukturierung der Vermögenswerte (Familienunternehmen, Holdinggesellschaft, zugeordnete Immobilien), die zeitliche Planung der Schenkungen zu Lebzeiten und die Formulierung des Testaments.

Bei BMC berät das Steuerteam bei der umfassenden Nachlassplanung: Analyse der Vermögenssituation, Simulation der ISD-Kosten in verschiedenen Szenarien, Strukturierung des Familienunternehmens zur Anwendung der 95 %-Reduktion nach Art. 20.2.c des Gesetzes 29/1987, sowie Koordination mit dem Rechtsteam für die Testamentsabfassung.

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