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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übertragung von Geschäftsanteilen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 55 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der positive Ertrag aus der Übertragung von Geschäftsanteilen ist steuerfrei, sofern eine Mindestbeteiligung von 5 % und eine ununterbrochene Haltedauer von einem Jahr erfüllt sind. Bei inländischen Gesellschaften muss sichergestellt werden, dass die beteiligte Gesellschaft nicht den Status einer Vermögensverwaltungsgesellschaft hat. Im Falle einer Zwangsübertragung oder Enteignung setzt die Steuerbefreiung voraus, dass die Gesellschaft einer vergleichbaren ausländischen Steuer von mindestens 10 % unterliegt.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Beteiligungs- und Haltedaueranforderungen gemäß Artikel 21 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) konstant. Die Rechtsprechung hat die Anwendung der Steuerbefreiung in spezifischen Szenarien wie bei Vermögensverwaltungsgesellschaften, Zwangsübertragungen und dem Zeitpunkt der Übertragung bei Geschäften mit auflösenden Bedingungen präzisiert.

Wendepunkte

  1. V2543-22

    Führt die Präzisierung ein, dass der Betrag des steuerfreien Ertrags um 5 % für Verwaltungsaufwendungen gekürzt wird.

  2. V1242-24

    Stellt klar, dass bei Zwangsübertragungen die Steuerbefreiung voraussetzt, dass die beteiligte Gesellschaft einer vergleichbaren ausländischen Steuer von mindestens 10 % unterliegt.

  3. V5184-26

    Legt fest, dass die Übertragung erfolgt, wenn die Risiken und Chancen wesentlich übertragen werden, und stellt klar, dass eine auflösende Bedingung zur Zahlungssicherung die anfängliche Übertragung nicht verhindert.

Analyse auf Grundlage von 52 der 55 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0747-26 31. März 2026

Dividenden können unter Einhaltung der Beteiligungs- und Haltefristen steuerfrei sein

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de dividendossociedad holdingparticipación indirectagastos de gestiónrégimen de exención LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0081-26 20. Jan. 2026

Befreiung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen nach Art. 21 LIS möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exenciónganancias patrimonialesparticipación significativarenta positivagastos de gestión LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2400-23 6. Sept. 2023

Veräußerung von Beteiligungen: Mögliche Steuerbefreiung nach Art. 21 LIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de dividendosrenta positivatransmisión de participacionesgastos de gestiónconsolidación fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0863-23 12. Apr. 2023

Die Befreiung bei der Übertragung von Anteilen setzt voraus, dass das Unternehmen keine reine Vermögensverwaltende Gesellschaft ist oder dass sich der Ertrag auf nicht ausgeschüttete Gewinne beschränkt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exenciónrenta positivaentidad patrimonialactividad económicatransmisión de participaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2434-22 24. Nov. 2022

Verlustabschreibungen auf steuerbefreite Beteiligungen sind nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valoresrentas negativasexención de dividendostransmisión de participacionesextinción de entidad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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