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V0863-23 12. April 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención

Die Befreiung bei der Übertragung von Anteilen setzt voraus, dass das Unternehmen keine reine Vermögensverwaltende Gesellschaft ist oder dass sich der Ertrag auf nicht ausgeschüttete Gewinne beschränkt

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der positive Ertrag aus dem Verkauf von 100 % einer auf Online-Glücksspiele spezialisierten Tochtergesellschaft von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die DGT gibt an, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Anforderungen des Artikels 21 des LIS erfüllt sind und das Unternehmen nicht als vermögensverwaltende Gesellschaft gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Bestätigung, dass die in Artikel 21.3 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Befreiung auf den positiven Ertrag anwendbar ist, der durch die Übertragung von 100 % der Beteiligung des anfragenden Unternehmens A an der Gesellschaft S erzielt wurde.

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