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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Alleingesellschafter: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer gelten gemäß Artikel 17.2.e) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, es sei denn, die Funktion wird unentgeltlich ausgeübt. Die vom Gesellschafter erbrachten Leistungen, die über die Geschäftsführung hinausgehen, werden gemäß Artikel 17.1 des LIRPF als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft, da sie die Anforderungen an wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 27.1 nicht erfüllen. Diese Vorgänge müssen zu ihrem marktüblichen Wert bewertet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der Vergütungen des Alleingesellschafters als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit konstant. Von der Auskunft V1401-15 bis hin zu V2192-25 hat die Behörde wiederholt bestätigt, dass sowohl die Funktion als Geschäftsführer als auch die zusätzlichen Dienstleistungen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen. Es sind keine Änderungen in der auf diesen Sachverhalt angewandten Rechtsprechung festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V1401-15 5. Mai 2015

Vergütungen für Tätigkeiten außerhalb der Organstellung sind Arbeitsentgelt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasadministradorvalor normal de mercadosocio único LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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