Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0321-17 7. Februar 2017 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · régimen especial de trabajadores desplazados

Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderregelung für ausländische Arbeitnehmer im Hinblick auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft, der seinen Wohnsitz aus dem Vereinigten Königreich nach Spanien verlegt, erkundigte sich, ob er aufgrund seiner Tätigkeit als Vertriebsleiter mit entsprechendem Vertrag und Vergütung das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da aufgrund der effektiven Kontrolle des Gesellschafters über die Gesellschaft kein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft besteht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob die Sonderregelung für ausländische Arbeitnehmer angewendet werden kann, da die Dienstleistungen des kaufmännischen Direktors unabhängig von denen der Position des Geschäftsführers sind.

Die Entscheidung der DGT

Para aplicar el régimen especial del artículo 93.1.b).1º de la LIRPF, debe existir una relación laboral con un empleador en España. En este caso, al ser el consultante socio único y poseer el control efectivo de la sociedad, sus servicios no constituyen una relación laboral según la normativa de la Seguridad Social. Por tanto, no se cumple la condición de desplazamiento por contrato de trabajo ni la de administrador sin participación.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt