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V0634-16 16. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Die Freistellung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten findet keine Anwendung auf die Vergütungen von Geschäftsführern

Eine Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin einer Gesellschaft erkundigt sich, ob sie die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Erwerbstätigkeiten in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da ihre Tätigkeit nicht aus einem Arbeitsverhältnis, sondern aus ihrer Funktion als Geschäftsführerin resultiert.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage Ob die in Buchstabe p) des Artikels 7 des Einkommensteuergesetzes festgelegte Freistellung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

La exención del artículo 7.p) de la LIRPF solo se aplica a rendimientos derivados de una relación laboral o estatutaria. No es aplicable a las retribuciones de administradores y miembros de órganos representativos contempladas en el artículo 17.2.e) de la LIRPF. Al ser la consultante administradora y socia única con control efectivo, no existe una relación laboral que permita usar esta exención.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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