Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Berufliche Gesellschaften: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 27 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Damit die Leistungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit besteuert werden, müssen sowohl die Tätigkeit der Gesellschaft als auch die des Gesellschafters in der zweiten Sektion des IAE (Index der wirtschaftlichen Aktivitäten) eingestuft sein, und der Gesellschafter muss im System der Selbstständigen oder einer Sozialversicherungskasse registriert sein. Andererseits sind zivilrechtliche Gesellschaften, die sich nicht unter das Gesetz über berufliche Gesellschaften (Ley de Sociedades Profesionales) unterstellen und einen gewerblichen Gegenstand haben, Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades). Diese Einheiten werden nicht durch Einkommenszuweisung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) besteuert und müssen nicht das Formular 184 einreichen.

Die Position der DGT bleibt in zwei Aspekten konstant. Erstens werden strenge Anforderungen an das IAE und die Sozialversicherung gestellt, um die Leistungen der Gesellschafter als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen. Zweitens wird die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichen Gesellschaften mit gewerblichem Gegenstand (Körperschaftsteuer) und solchen, die unter das Gesetz über berufliche Gesellschaften fallen (Einkommenszuweisung), beibehalten.

Wendepunkte

  1. V2814-16

    Legt fest, dass eine zivilrechtliche Gesellschaft, wenn sie gemäß dem Gesetz über berufliche Gesellschaften gegründet wird, keinen gewerblichen Gegenstand hat und durch Einkommenszuweisung in der IRPF besteuert wird.

Analyse auf Grundlage von 23 der 27 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1109-23 4. Mai 2023

Einstufung von Einkünften als Arbeit oder wirtschaftliche Tätigkeit hängt von der Tätigkeit und Sozialversicherung ab, nicht von der Einpersonenstruktur

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosociedad unipersonalrégimen especial de la seguridad socialsección segunda de las tarifas del iaE LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0353-22 24. Feb. 2022

Dienstleistungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassociedades profesionalessección segunda de las tarifas iaerégimen especial de la seguridad socialoperaciones entre vinculadas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0274-21 17. Feb. 2021

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Berufsausübungsgesellschaft als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosociedades profesionalesrégimen especial de la seguridad socialvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4920-16 14. Nov. 2016

Zivilgesellschaften mit gewerblichem Zweck unterliegen der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicaactividad profesional LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt