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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aufschlag: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Die entsprechende Dividende aus dem gezahlten Aufschlag wird gemäß der DT 23ª des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) nicht in die Bemessungsgrundlage des empfangenden Unternehmens einbezogen. Um den Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden, muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass ein gleichwertiger Betrag in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (IS) oder der Einkommensteuer (IRPF) der vorherigen Übertragenden einbezogen wurde. Wenn der Nachweis der Einbeziehung nur teilweise erbracht wird, wird der Abzug anteilsmäßig angewendet. Der Abzug ist begrenzt auf die positive Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Wert der Einlagen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung des Aufschlags konstant, wobei die Anwendung der DT 23ª des LIS auf dem Nachweis der vorangegangenen Besteuerung des Übertragenden basiert. Im Laufe der Auskünfte wurde die anteilsmäßige Berechnung des Abzugs in Fällen einer teilweisen Nachweisführung präzisiert und die Nicht-Einbeziehung der Dividende in die individuelle Bemessungsgrundlage bekräftigt.

Wendepunkte

  1. V0158-15

    Legt die integrative Auslegung fest, um den Abzug auch dann zu ermöglichen, wenn die vorherigen Übertragenden nicht ansässig sind, indem deren Besteuerung der IS oder IRPF gleichgestellt wird.

  2. V1542-16

    Stellt klar, dass die Dividende, da sie gemäß DT 23ª LIS nicht in die individuelle Bemessungsgrundlage einbezogen wird, im Rahmen der steuerlichen Konsolidierung nicht eliminiert werden darf.

Analyse auf Grundlage von 13 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V0320-24 5. März 2024

Keine Anwendung der Dividendenabzugsfähigkeit für Vorjahre möglich, wenn diese nicht zeitgerecht erklärt wurden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición económicadeducción por doble imposición internadisposición transitoria vigésimo tercerasobreprecioexención por participaciones significativas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. DT 23ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0659-21 22. März 2021

Anwendbarkeit des Abzugs für den Aufpreis bei Dividenden aus vor 2015 erworbenen Beteiligungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
disposición transitoria vigésima tercerasobreprecioconsolidación fiscaldeducción por doble imposiciónreinversión de beneficios extraordinarios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 28
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0498-20 27. Feb. 2020

Anwendbarkeit des Abzugs zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß DT 23 der LIS auf die Steuerbemessungsgrundlage der steuerlichen Unternehmensgruppe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
disposición transitoria vigésima terceradoble imposiciónsobreprecioconsolidación fiscaldeducción LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. DT 23ª.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 28.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0246-16 25. Jan. 2016

Abzugsberechtigung für Dividenden aus dem beim Erwerb von Anteilen gezahlten Aufpreis

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por doble imposición internasobreprecioconsolidación fiscalrégimen transitoriovalor fiscal de la participación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.eTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1349-15 29. Apr. 2015

Abzug der Doppelbesteuerung bei Dividenden aus dem Aufpreis beim Erwerb möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internasobreprecioconsolidación fiscalbase imponiblevalor fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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