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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sozialleistungen — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Steuerbefreiung von Sachbezügen für Sozial- und Kulturleistungen gilt für Kinderbetreuungsdienste, sofern eine vertragliche Verpflichtung oder eine Vereinbarung zu deren Erbringung besteht. Die Nutzung von Parkplätzen ist befreit, wenn sie kollektiv und undifferenziert angeboten wird, ohne eine individuelle Zuweisung. Für steuerliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Behinderung ist der formale Nachweis des Pflegegrades durch Bescheinigungen zuständiger Organe, wie etwa des IMSERSO, erforderlich.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Zahlungsvermittlung und der vertraglichen Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen, damit diese steuerbefreit sind, konstant. Die Anforderungen an die Kollektivität bei der Nutzung von Gütern sowie die Notwendigkeit eines offiziellen Nachweises für Pflegeleistungen wurden präzisiert. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung von formellen und materiellen Anforderungen an die Art der Dienstleistung.

Wendepunkte

  1. V2370-17

    Stellt klar, dass es unerheblich ist, ob das Unternehmen den Dienst beauftragt oder der Arbeitnehmer, sofern das Unternehmen die vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung hat.

  2. V0405-21

    Legt fest, dass die Nutzung von Parkplätzen befreit ist, wenn das System der vorherigen Beantragung keine individuelle Zuweisung darstellt und somit den Charakter der kollektiven Nutzung beibehält.

Analyse auf Grundlage von 17 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V3195-23 11. Dez. 2023

Kostenloser Linienbusverkehr gilt nicht als geldwerter Vorteil

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas en especieservicios socialesrendimientos del trabajoexención fiscaltransporte colectivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0620-20 31. März 2020

Vom Arbeitgeber bezahlte Sozialleistungen gelten als Sachbezüge

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retribución en especierendimientos del trabajoservicios socialesseguro de enfermedadvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1426-17 6. Juni 2017

Arbeitsweg per Personentransportdienst gilt als Sachbezug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas en especierendimientos del trabajoservicios socialesvalor normal de mercadotransporte de personal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0649-17 14. März 2017

Kindergartenbeiträge als steuerfreie Sachbezüge bei vertraglicher Vereinbarung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retribución en especieservicios socialesprimer ciclo de educación infantilmediación de pagorentas en especie LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.3.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0799-15 13. März 2015

Bewertung von Sachbezügen: Wohnraum und Mitgliedsbeiträge für Sportvereine

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retribución en especievalor catastralrendimientos del trabajoexenciónservicios sociales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 43.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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