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V0620-20 31. März 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retribución en especie

Vom Arbeitgeber bezahlte Sozialleistungen gelten als Sachbezüge

Ein Unternehmen für Kinder- und Seniorenbetreuung erkundigt sich, ob die von Kunden für deren Mitarbeiter erworbenen Gutscheine als steuerfreie Sachbezüge gelten können. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen Sachbezüge darstellen und nicht unter die Steuerbefreiung für Krankenversicherungen fallen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Erwägung der den Arbeitnehmern der Kundenunternehmen der Antragstellerin angebotenen Leistungen als Sachbezugsvergütung. Insbesondere, ob diese gemäß Artikel 42.3.c) des LIRPF als steuerfreie Sachbezugsvergütung gelten könnten.

Die Entscheidung der DGT

Die von dem Unternehmen für seine Arbeitnehmer übernommenen Leistungen der Sozialhilfe stellen eine Sachbezugsvergütung dar. Die Befreiung nach Artikel 42.3.c) des LIRPF kann nicht angewendet werden, da diese Vorschrift die Zahlung von Prämien oder Beiträgen an Versicherungsunternehmen für eine Krankenversicherung erfordert und nicht die bloße Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Die Bewertung dieser Vergütung erfolgt zu ihrem marktüblichen Wert.

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