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V0405-21 25. Februar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retribución en especie

Kollektive und nicht individualisierte Nutzung von Parkplätzen ist eine steuerfreie Sachbezugsvergütung

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die kostenlose Bereitstellung verfügbarer Parkplätze für alle Mitarbeiter – auf vorherige Anfrage und ohne feste Zuweisung – eine Sachbezugsvergütung darstellt. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der kollektiven und undifferenzierten Nutzung um eine von der Einkommensteuer (IRPF) befreite Sozialleistung handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestätigung, dass die begrenzte (Arbeitstage, durch vorherige Anmeldung und Gültigkeit für einen Tag) und unentgeltliche Überlassung des Nutzungsrechts an Parkplätzen in undifferenzierter Weise an die Arbeitnehmergruppe der Betriebsstätten in Madrid und Barcelona als von der Einkommensteuer befreite Sachbezugsvergütung gilt.

Die Entscheidung der DGT

Die Nutzung von Parkplätzen stellt einen steuerfreien Sachbezug dar, wenn sie den Arbeitnehmern kollektiv und undifferenziert angeboten wird, ohne eine individuelle Zuweisung der Parkplätze. Ein System der vorherigen Anmeldung für einen bestimmten Tag stellt keine individuelle Zuweisung dar, sondern einen Mechanismus zur kollektiven Nutzung. Daher fällt dies unter die in Artikel 42.3.b) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen sozialen und kulturellen Leistungen für das Personal.

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