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V0204-21 9. Februar 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

4 % MwSt.-Satz anwendbar, wenn die Gegenleistung mehr als 10 % des Nettopreises ausmacht

Es wurde angefragt, ob für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 4 % bei Dienstleistungen in Tagespflegezentren die Gegenleistung mit dem Gesamtpreis inklusive oder exklusive MwSt. verglichen werden muss. Die DGT stellt klar, dass der Vergleich mit dem Betrag der Dienstleistung ohne MwSt. erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob für die Anwendung des in Artikel 91.Zwei.2.3º des Gesetzes 37/1992 vorgesehenen Steuersatz von 4 Prozent der Vergleich des Betrags der wirtschaftlichen Leistung mit dem vom Tageszentrum berechneten Gesamtbetrag inklusive MwSt. oder nur mit dem Betrag exklusive MwSt. erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Um den Satz von 4 % auf Teleassistenz-, häusliche Hilfe-, Tages- oder Nachtzentrum- oder stationäre Betreuungsleistungen anzuwenden, muss die damit verbundene wirtschaftliche Leistung mehr als 10 % des Dienstleistungspreises abdecken. Für diese Berechnung muss sich die Bezugnahme auf den Preis auf den Betrag der jeweiligen Dienstleistung beziehen, exklusive der Umsatzsteuer.

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