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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aufhebung von Abschreibungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Aufhebung von Abschreibungen ohne steuerliche Relevanz muss bei der Berechnung des ausschüttungsfähigen Gewinns in Gesellschaften mit Ausschüttungspflicht, wie etwa SOCIMI, ignoriert werden, sofern der ursprüngliche Aufwand den ausschüttungsfähigen buchhalterischen Gewinn nicht gemindert hat. Im Bereich von Forderungen wird die Aufhebung durch den Zahlungseingang von Rechnungen in die Bemessungsgrundlage des Geschäftsjahres der Zahlung einbezogen, wobei die Anwendung von Abzügen für unregelmäßige Erträge unter Berücksichtigung der Regelmäßigkeit zu prüfen ist. Im Falle einer Insolvenz verpflichtet die teilweise Einziehung einer Forderung nicht zur Korrektur der IVA-Steuerschuld.

Die Position der DGT bleibt stabil in der Prämisse, dass buchhalterische Erträge aus Aufhebungen ohne steuerliche Auswirkungen weder in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen noch die Dividendenausschüttung in Sonderregimen beeinflussen dürfen. Jüngste Auskünfte haben diesen Grundsatz auf die SOCIMI-Regelungen angewendet und die Behandlung von Forderungseinzügen in Kontexten von Insolvenz oder unregelmäßigen Erträgen präzisiert.

Wendepunkte

  1. V1275-23

    Legt fest, dass der buchhalterische Ertrag aus einer Aufhebung ohne steuerliche Relevanz für die Gewinnverteilungspflicht der SOCIMI zu ignorieren ist.

Analyse auf Grundlage von 11 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V0456-16 5. Feb. 2016

Wertminderungsrücklagen: Keine Besteuerung bei fehlender steuerlicher Abzugsfähigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valorbases imponibles negativasconsolidación fiscalreversión de deteriorotransmisión de participaciones TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 90.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 62.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3153-15 19. Okt. 2015

Verbot der Aufdeckung von Wertminderungen bei Beteiligungen in der konsolidierten Bemessungsgrundlage, falls die ursprüngliche Wertminderung eliminiert wurde

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscaldeterioro de valorreversión de deteriorobase imponible consolidadaeliminaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 13.2.bLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 20
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2015-14 25. Juli 2014

Keine Berücksichtigung der Aufdeckung von Wertminderungen in der Bemessungsgrundlage, wenn Dividenden keine Anrechnung der Doppelbesteuerung auslösten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reversión de deteriorobase imponibledoble imposición internadividendospérdidas por deterioro TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 12.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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