Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vergütung: doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Vergütung muss nach ihrem marktüblichen Wert bewertet werden und die Anforderungen an die buchhalterische Erfassung, das Abflussprinzip und den dokumentarischen Nachweis erfüllen. Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) können Vergütungen je nach ihrer Art als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus beweglichem Kapital eingestuft werden. Die Abziehbarkeit von Vergütungskosten setzt voraus, dass diese den handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Gegenleistung für die erbrachte Arbeit entsprechen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung beständig, dass Vergütungen dem Marktwert entsprechen und die Abziehbarkeitsvoraussetzungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllen. Im Laufe der Auskünfte wurden spezifische Aspekte präzisiert, wie etwa die Einstufung von Sachbezügen oder die Art der Einkünfte im IRPF, ohne den Kern des Bewertungs- und Nachweisprinzips zu verändern.

Wendepunkte

  1. V2686-15

    Legt fest, dass ein Abzug von 40 % für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren nicht zulässig ist, wenn eine Akkumulation von Jahresvergütungen vorliegt.

  2. V2913-19

    Bestimmt, dass die Überlassung von Wohnraum eine Sachbezugvergütung darstellt, die im IRPF als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit einzustufen ist.

Analyse auf Grundlage von 25 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0580-20 13. März 2020

Vermittler von Ferienwohnungen müssen das Formular 179 einreichen

SG de Tributos
cesión de uso de viviendas con fines turísticosintermediariomodelo 179declaración informativamediación inmobiliaria RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 54 ter.1RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 54 ter.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2047-16 12. Mai 2016

Sachbezug durch Aktienübertragung: Marktwert zuzüglich Quellensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorenta en especieingreso a cuentavalor de mercadoretribución LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt