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V4217-16 3. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen eines Gesellschafters für Dienstleistungen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Eine Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhält eine Vergütung für die Ausübung von Tätigkeiten in Vollzeit. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind, da die Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Einstufung, die im Rahmen der Einkommensteuer für die von der Gesellschaft an die genannte Gesellschafterin für die erbrachten Leistungen gezahlte Vergütung vorzunehmen wäre.

Die Entscheidung der DGT

Die an die Gesellschafter für die Ausübung der Tätigkeiten der zivilrechtlichen Gesellschaft gezahlten Einkünfte haben den Charakter von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies liegt daran, dass die Voraussetzungen für die Einstufung als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gemäß Artikel 27.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) nicht erfüllt sind. Daher finden die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehenen Quellensteuerabzüge Anwendung.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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