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Eine Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhält eine Vergütung für die Ausübung von Tätigkeiten in Vollzeit. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind, da die Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt sind.
Aufgeworfene Frage: Einstufung, die im Rahmen der Einkommensteuer für die von der Gesellschaft an die genannte Gesellschafterin für die erbrachten Leistungen gezahlte Vergütung vorzunehmen wäre.
Die an die Gesellschafter für die Ausübung der Tätigkeiten der zivilrechtlichen Gesellschaft gezahlten Einkünfte haben den Charakter von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies liegt daran, dass die Voraussetzungen für die Einstufung als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gemäß Artikel 27.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) nicht erfüllt sind. Daher finden die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehenen Quellensteuerabzüge Anwendung.
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