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Es wird angefragt, ob die im katalanischen Zivilgesetzbuch festgelegte Vergütung für Testamentsvollstrecker als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu besteuern ist. Die DGT stellt klar, dass es sich im Regelfall um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, es sei denn, die Testamentsvollstreckung ist eine Nebenleistung einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit.
Cuestión planteada Teniendo en cuenta que el Código Civil de Cataluña establece una retribución consistente en un determinado porcentaje del valor de la herencia para los albaceas universales, se pregunta sobre el tratamiento en el IRPF de tal retribución.
El ejercicio de las funciones de albacea no determina, por principio general, el desarrollo de una actividad económica. Las retribuciones percibidas se califican, en principio, como rendimientos del trabajo. No obstante, se calificarán como rendimientos de una actividad económica si el contribuyente ya ejerce una actividad en la que las funciones de albacea se entiendan como un servicio más de los prestados.
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