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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

30 Prozentige Ermäßigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 51 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Um die Ermäßigung von 30 % gemäß Artikel 18.2 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) anzuwenden, muss die Erzielung einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren umfassen und in einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden. Im Falle von Abfindungen bei Massenentlassungen unterliegt der Betrag, der das Steuerfreibetragslimit überschreitet, der Besteuerung als Arbeitsertrag und kann die Ermäßigung in Anspruch nehmen, sofern diese Anforderungen erfüllt sind. Die Ermäßigung ist nicht zulässig, wenn die Zahlungen auf verschiedene Geschäftsjahre verteilt werden oder wenn der Ertrag keinen vorangegangenen Zeitraum aufweist, der mit der Betriebszugehörigkeit verknüpft ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderung eines Erzeugungszeitraums von mehr als zwei Jahren und der Zuordnung zu einem einzigen Geschäftsjahr konstant. Im Laufe der Auskünfte hat die Verwaltung präzisiert, dass die Ermäßigung weder auf Wettbewerbsverbote aufgrund des fehlenden vorangegangenen Erzeugungszeitraums noch auf Zahlungen anwendbar ist, die auf verschiedene Geschäftsjahre aufgeteilt sind. Die Rechtsprechung konzentrierte sich darauf, abzugrenzen, welche Konzepte als unregelmäßige Erträge gelten und wie deren Erzeugung berechnet wird.

Wendepunkte

  1. V3044-18

    Legt fest, dass die Abfindung aus einem Wettbewerbsverbot kein offensichtlich unregelmäßiger Ertrag ist und einen Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren erfordert, der bei Entlassung nicht vorliegt.

  2. V1351-24

    Präzisiert, dass wenn die Zahlungen aus einer einvernehmlichen Auflösung monatlich auf verschiedene Geschäftsjahre verteilt werden, die Anforderung der einmaligen Zuordnung nicht erfüllt ist und die Ermäßigung nicht gewährt wird.

Analyse auf Grundlage von 49 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0922-26 27. Apr. 2026

Möglichkeit einer ergänzenden Steuererklärung 2022 zur Korrektur der Ermäßigung gemäß Art. 18.2 LIRPF für die Anwendung im Jahr 2026

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoperiodo de generación superior a dos añosreducción del 30 por cientodeclaración complementariaopción tributaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 119.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1990-25 21. Okt. 2025

Einlösung von Punkten gegen Waren oder Dienstleistungen berechtigt nicht zur Anwendung der Ermäßigung bei Erträgen mit einem Generierungszeitraum von mehr als zwei Jahren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajo en especieperiodo de generaciónreducción del 30 por cientovalor normal de mercadocanje de puntos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1281-25 10. Juli 2025

Arbeitslosengeld unterliegt keiner Steuerbefreiung oder 30-Prozent-Minderung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprestación por desempleoexenciónreducción del 30 por cientorendimiento íntegro LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.e)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1447-24 14. Juni 2024

Der 30 %-Abzug kann nicht auf die Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot angewendet werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pacto de no competencia poscontractualperíodo de generaciónrendimientos del trabajoreducción del 30 por cientorendimientos notoriamente irregulares LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2495-23 18. Sept. 2023

Keine Anwendung des 30-Prozent-Abzugs auf Entschädigungen bei Arbeitsverhältnisruhen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajosuspensión de la relación laboralreducción del 30 por cientorentas notoriamente irregularesextinción de la relación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7 e)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2288-23 28. Juli 2023

Keine Anwendung des 30-Prozent-Abzugs bei unregelmäßigen Einkünften, wenn die Zahlung nicht einem einzigen Steuerzeitraum zugeordnet wird

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajonotoriamente irregular en el tiemporeducción del 30 por cientoextinción de la relación laboralimputación en un único periodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1218-22 31. Mai 2022

Keine 12.000-Euro-Freistellung bei Aktienoptionen bei Einzelangeboten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajo en especieopciones de compraperiodo de generaciónexención de accionesreducción del 30 por ciento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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