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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übernahmeprämie: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Ausschüttung der Übernahmeprämie wird einer Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen gleichgestellt. Zur Berechnung der Kapitalerträge dürfen die Eigenkapitalmittel nur durch zuvor ausgeschüttete Gewinne und gesetzlich nicht verfügbare Rücklagen gemindert werden, die nach dem Erwerb entstanden sind. Eine Minderung des Eigenkapitals durch Wertdifferenzen aus Sonderregimes für Sacheinlagen ist nicht zulässig.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Transaktion konstant, indem sie diese als Kapitalherabsetzung behandelt. Die Entwicklung konzentriert sich auf die technische Präzisierung der Konzepte, die das Eigenkapital zur Einkommensberechnung mindern dürfen. Die jüngsten Auskünfte grenzen die zulässigen Elemente streng ab, um eine Minderung durch Wertdifferenzen bei Sacheinlagen zu verhindern.

Wendepunkte

  1. V2435-15

    Legt fest, dass die Ausschüttung der Übernahmeprämie steuerlich einer Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen gleichgestellt wird.

  2. V0024-26

    Präzisiert, dass zur Bestimmung des Eigenkapitals nur zuvor ausgeschüttete Gewinne und gesetzlich nicht verfügbare Rücklagen ausgeschlossen werden dürfen, wobei eine Minderung durch Wertdifferenzen bei Sacheinlagen untersagt wird.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V0264-17 1. Feb. 2017

Keine Einkunftserfassung bei Kapitalerhöhung durch Forderungsverrechnung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
compensación de créditosaumento de capitalprima de asunciónvalor mercantilentidad deudora LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2435-15 31. Juli 2015

Befreiung der Übernahmeprämie bei wesentlicher Beteiligung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
prima de asunciónreducción de capitalexención por participación significativaentidad holdingtransmisión de participaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.6LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2977-14 4. Nov. 2014

Schuldenkapitalisierung durch Kapitalerhöhung mit Agio löst keine Steuerpflicht aus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
capitalización de deudacompensación de créditosprima de asunciónampliación de capitalbase imponible TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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