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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Einmalige Dienstleistungserbringung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 42 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Sonderregelung für Reisebüros findet Anwendung, wenn im eigenen Namen unter Verwendung von Dienstleistungen Dritter (wie Unterbringung oder Transport) eine Reise organisiert wird. Die Bemessungsgrundlage ist die Bruttomarge und der Steuersatz ist der Regelsatz. Wenn eigene Mittel verwendet werden, muss für jede Dienstleistung das allgemeine Regime angewendet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der Sonderregelung für im eigenen Namen mit fremden Mitteln organisierte Reisedienstleistungen konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden die Anwendungsbedingungen präzisiert, wie etwa die Option zur Besteuerung nach dem allgemeinen Regime, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, sowie die Handhabung des Leistungsortes und der Befreiungen je nach Ort der Dienstleistungserbringung.

Wendepunkte

  1. V4890-16

    Ermöglicht die Option zur Anwendung des allgemeinen Regimes, Transaktion für Transaktion, wenn die Empfänger Unternehmer oder Freiberufler mit Abzugsberechtigung sind.

  2. V5427-26

    Legt die Anwendung eines Proportionalitätskriteriums fest, um die Bemessungsgrundlage zu bestimmen, wenn ein Teil der Dienstleistungen außerhalb der Gemeinschaft erbracht wird.

Analyse auf Grundlage von 38 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5402-26 28. Juli 2026

Umsätze von Beherbergungsbetrieben in Kanaren nicht unterliegen der MwSt, sofern kein Betriebsstätte im Anwendungsbereich des Steuerrechts vorliegt

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesestablecimiento permanentesede de la actividad económicaprestación de servicios únicaterritorio de aplicación del impuesto LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1630-23 9. Juni 2023

Sonderregelung für Reisebüros gilt nur bei Handeln im eigenen Namen

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesmediación en nombre propiomediación en nombre y por cuenta ajenaprestación de servicios únicaobligaciones de facturación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 11.dos.15ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 141
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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