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Ein Unternehmen, das die Personenbeförderung auf dem Landweg zwischen Flughäfen und Hotels vermittelt, fragt die Umsatzsteuerpflicht und den anzuwendenden Steuersatz an. Die DGT stellt fest, dass bei einer Tätigkeit im eigenen Namen unter Verwendung fremder Mittel das Sonderregime für Reisebüros mit dem Regelsatz von 21 % Anwendung findet.
Cuestión planteada Si los servicios consultados están sujetos al Impuesto sobre el Valor Añadido y, en su caso, tipo impositivo aplicable. Obligaciones de facturación de entidad consultante.
Si la entidad actúa en nombre propio mediando en servicios de transporte con medios ajenos, se aplica el régimen especial de agencias de viajes. Este régimen implica una prestación de servicios única con el tipo impositivo general del 21%. No obstante, si el cliente es un empresario con derecho a deducción, la entidad puede optar por aplicar el régimen general, tributando cada servicio de forma independiente. En el régimen especial, no es obligatorio desglosar la cuota de IVA en la factura, pero esta debe incluir la mención «régimen especial de las agencias de viajes».
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