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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Anschaffungspreis: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Anschaffungspreis umfasst die Anschaffungskosten zuzüglich der unmittelbar mit der Inbetriebnahme zusammenhängenden Zusatzkosten, einschließlich nicht erstattungsfähiger Steuern und geschätzter bedingter Gegenleistungen. Im Falle von Gebäuden wird die beste Schätzung des Barwerts der bedingten Gegenleistungen in den Preis integriert. Änderungen dieser Schätzungen werden prospektiv angewendet, um die Abschreibungsbeträge anzupassen.

Die Position der DGT hat sich von der Anwendung von Bewertungsmethoden für spezifische Elemente hin zu einer komplexeren Integration von Kosten entwickelt. Man ist dazu übergegangen, Installationskosten oder nicht erstattungsfähige Steuern nicht mehr als isolierte Elemente zu behandeln, sondern die Bewertung bedingter Gegenleistungen in den Anschaffungspreis einzubeziehen. Die aktuelle Rechtsprechung verknüpft die steuerliche Behandlung des Anschaffungspreises eng mit den geltenden Rechnungslegungsstandards.

Wendepunkte

  1. V0055-19

    Legt fest, dass Installations- und Montagekosten, die unmittelbar mit der Inbetriebnahme zusammenhängen, gemäß dem allgemeinen Buchhaltungsplan (Plan General de Contabilidad) Teil des Anschaffungspreises sind.

  2. V0046-26

    Inkorporiert die beste Schätzung des Barwerts der bedingten Gegenleistungen in den Anschaffungspreis eines Gebäudes.

Analyse auf Grundlage von 18 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V1459-21 18. Mai 2021

Grundstückswert bei der Abschreibung von Olivenhainen nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivaamortizacióninmovilizado materialvalor del sueloprecio de adquisición Orden HAC/1155/2020LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 106
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1639-16 14. Apr. 2016

Ausschüttung von Kassenüberschüssen durch eine Treuhand-Ausgleichsgemeinschaft stellt keinen steuerpflichtigen Ertrag in der Körperschaftsteuer dar

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
junta de compensación fiduciariarégimen de entidad parcialmente exentaremanente de tesoreríaprecio de adquisiciónderramas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1908-15 17. Juni 2015

Einkommen aus Preisdifferenzen bei Enteignungen entsteht mit Rechtskraft des Urteils

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
expropiación forzosadevengoimputación temporalprecio de adquisiciónsentencia firme TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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