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V1020-20 23. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Abschreibungsbasis in der pauschalierten Schätzung entspricht dem Anschaffungspreis oder den Herstellungskosten

Ein Steuerpflichtiger, der vom Verfahren der direkten Schätzung zur pauschalierten Schätzung wechselt, erkundigt sich nach der Abschreibungsbasis seiner Vermögenswerte. Die DGT stellt klar, dass sich die Abschreibungsbasis im Vergleich zur direkten Schätzung nicht ändert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abschreibungsbasis dieser Elemente im Jahr 2020.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Methode der objektiven Schätzung ist die Abschreibungsbasis der Anschaffungspreis oder die Herstellungskosten, wobei der Restwert, falls vorhanden, auszuschließen ist. Daher weicht die Abschreibungsbasis in diesem Regime nicht von der bei der Methode der direkten Schätzung verwendeten Basis ab.

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