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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Pensionsplan: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Leistungen aus Pensionsplänen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und müssen in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einbezogen werden. Menschen mit Behinderungen, die über eine gerichtliche Erwerbsunfähigkeit verfügen, können ein Sonderregime wählen, das jährliche Beiträge von bis zu 24.250 Euro ermöglicht; dies schließt auch Beiträge von Familienangehörigen mit einer Grenze von jeweils 10.000 Euro ein, sofern der Gesamtbetrag 24.250 Euro nicht überschreitet.

Die Position der DGT ist heterogen, da sich die Anfragen auf unterschiedliche Materien beziehen. Die Einstufung der Leistungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bleibt bestehen, jedoch wurden Präzisierungen zum Formular 720 für ausländische Pläne eingeführt und ein Sonderregime für Beiträge von Menschen mit Behinderungen festgelegt.

Wendepunkte

  1. V0787-21

    Legt fest, dass die Rechte eines ausländischen Plans im Formular 720 gemeldet werden müssen, wenn sie eine Auszahlung zu den Bedingungen einer Lebensversicherung ermöglichen.

  2. V0312-26

    Führt ein Sonderregime für Beiträge für Menschen mit Behinderungen mit Grenzen von bis zu 24.250 Euro pro Jahr ein.

Analyse auf Grundlage von 45 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5166-26 14. Juli 2026

Erhöhte Beiträge zu Rentenplänen für Menschen mit Behinderungen möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
plan de pensionesincapacidad judicialrégimen financiero especialreducción en la base imponibleaportaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 52LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 53
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5149-26 13. Juli 2026

Rentenvorsorgeplan: Anbieter mit Beiträgen müssen das Formular 345 einreichen

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
modelo 345plan de pensionespromotor de plan de pensionesdeclaración informativaaportaciones RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 53Orden HFP/823/2022
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1672-24 10. Juli 2024

Abzug für behinderten Ehegatten auch bei Bezug von Sozialversicherungsrenten möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimientos del trabajopensión de incapacidad permanenterentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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