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Es wurde angefragt, ob die Auszahlung eines Rentenplans für ein Kind mit psychischer Behinderung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist und ob darauf keine Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn die Beiträge im Rahmen der steuerlichen Sonderregelung für Menschen mit Behinderungen geleistet wurden.
Cuestión planteada Si las cantidades que se obtengan como consecuencia del rescate del plan de pensiones, están exentas de tributación en el IRPF en virtud del artículo 7.w) de la LIRPF, y, en consecuencia, si dichas cantidades se perciben sin retención a cuenta del impuesto de acuerdo con el artículo 75.3.a) del Reglamento del Impuesto.
La exención del artículo 7.w) de la LIRPF se aplica a las prestaciones que deriven de aportaciones realizadas a sistemas de previsión social para personas con discapacidad. No se puede aplicar este régimen a prestaciones que deriven de aportaciones hechas bajo el régimen general, aunque se tenga una discapacidad reconocida al percibir la prestación. Si se cumplen los requisitos de exención, no habrá obligación de practicar retención según el Reglamento del Impuesto.
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