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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Generationszeitraum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 29 Auskünfte · 2024–2025

Geltende Auffassung

Der Abzug von 30 % gemäß Artikel 18.2 LIRPF setzt voraus, dass die Erträge einen Generationszeitraum von mehr als zwei Jahren aufweisen und in einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden. Er findet keine Anwendung, wenn die Erträge aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen, bei der sie regelmäßig oder gewohnheitsmäßig erzielt werden. Im Falle von Abfindungen wegen unrechtmäßiger Kündigung kann der Betrag, der die steuerfreien Grenzen überschreitet, diesen Abzug in Anspruch nehmen, sofern die Anforderungen an die zeitliche Dauer und die Höhe erfüllt sind.

Die DGT hat eine beständige Linie hinsichtlich der Definition des Generationszeitraums beibehalten und klargestellt, dass dieser durch die Zeit der Erzielung der Erträge bestimmt wird und nicht durch die verstrichene Zeit bis zu deren Zahlung. Es wurde präzisiert, dass der Abzug eine Zuordnung in einem einzigen Zeitraum erfordert und ausgeschlossen ist, wenn die Einnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit gewohnheitsmäßig anfallen. Die Rechtsprechung hat sich durch die Anwendung dieser Anforderungen auf verschiedene Konzepte wie Nachzahlungen, Urheberrechte oder Boni gefestigt.

Wendepunkte

  1. V0776-25

    Legt fest, dass der Generationszeitraum durch die Zeit bestimmt wird, in der die Erträge erwirtschaftet wurden, und nicht durch die Zeit vom Entstehen des Anspruchs bis zur Zahlung.

  2. V2587-25

    Stellt fest, dass der Abzug nicht anwendbar ist, wenn die Erträge aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen, bei der sie regelmäßig oder gewohnheitsmäßig erzielt werden.

Analyse auf Grundlage von 27 der 29 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5324-26 28. Juli 2026

Lohnrückstände aus Gerichtsurteilen: Besteuerung im Jahr der Rechtskraft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicial firmeperíodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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