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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Ermäßigung gemäß Artikel 18.2 LIRPF auf Arbeitseinkünfte angewendet werden kann, wenn zwischen deren Entstehung und der Geltendmachung mehr als zwei Jahre liegen. Die DGT stellt klar, dass sich der Entstehungszeitraum auf den Zeitpunkt bezieht, an dem die Einkünfte erzielt wurden, und nicht auf die seit dem Entstehungszeitpunkt verstrichene Zeit.
Cuestión planteada Aplicación de la reducción del artículo 18.2 de lsa Ley 35/2006 por la "percepción de un ingreso de trabajo con más de dos años desde su devengo y reclamación".
El periodo de generación superior a dos años se refiere a la producción de rendimientos a lo largo de ese espacio temporal. El tiempo transcurrido después de que se hayan generado los rendimientos no incrementa dicho periodo de generación. Por tanto, para aplicar la reducción, lo que determina el plazo es el tiempo en que se produjeron los rendimientos y no el tiempo desde su devengo hasta su cobro.
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