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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erwerbsminderungsrente: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Um den Minderungsbetrag für Behinderungen anzuwenden, müssen Rentenempfänger der Sozialversicherung eine Erwerbsminderungsrente (teilweise, vollständige oder schwere Erwerbsminderung) anerkannt bekommen haben. Wenn das Rentenalter erreicht wird, bleibt bei einer vorherigen Anerkennung dieser Rente das Recht auf den Minderungsbetrag für Behinderungen bestehen, ohne dass ein Grad von mindestens 33 % nachgewiesen werden muss. Der bloße Bezug einer Altersrente begründet nicht den Status einer Behinderung.

Die Position der DGT ist hinsichtlich der Forderung nach einer Erwerbsminderungsrente als Nachweis der Behinderung konstant geblieben. Die Entwicklung zeigt eine Klarstellung über den Ausschluss der Altersrente als Nachweismittel (V1284-24) sowie eine Präzisierung über die Fortdauer des Rechts auf den Minderungsbetrag nach dem Eintritt in den Ruhestand, sofern eine vorherige Anerkennung vorlag (V0430-26).

Wendepunkte

  1. V1284-24

    Stellt klar, dass der Bezug einer Altersrente den Status einer Person mit Behinderung im Sinne der Einkommensteuer (IRPF) nicht nachweist.

  2. V0430-26

    Legt fest, dass bei einer vorherigen Anerkennung der Erwerbsminderung das Recht auf den Minderungsbetrag für Behinderungen bei Eintritt in den Ruhestand ohne erneuten Nachweis des Grades bestehen bleibt.

Analyse auf Grundlage von 12 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V1672-24 10. Juli 2024

Abzug für behinderten Ehegatten auch bei Bezug von Sozialversicherungsrenten möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimientos del trabajopensión de incapacidad permanenterentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1579-18 7. Juni 2018

Offizieller Nachweis für den Behindertenabzug in der Einkommensteuer erforderlich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por discapacidadgrado de discapacidadacreditación de discapacidadpensión de incapacidad permanentecertificado de discapacidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0004-14 3. Jan. 2014

Französische Erwerbsminderungsrenten unter Umständen in Spanien steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
residencia fiscalrenta mundialpensión de incapacidad permanenteconvenio de doble imposiciónrentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.f
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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