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Die Anfragende möchte wissen, ob nach dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und dem Wechsel zur Altersrente der Anspruch auf das Behindertenminimum ohne den Nachweis eines Behindertengrades von mindestens 33 % erhalten bleibt. Die DGT bestätigt dies unter Berufung auf ein vereinheitlichtes Kriterium des TEAC.
Cuestión planteada Si en su declaración de IRPF-2024, y ejercicios siguientes, puede ser considerada como una "persona con discapacidad", a efectos del articulo 60 de la LIRPF, conforme a la resolución Resolución Nº 00/04263/2023/00/00 de TEAC, 19 de julio de 2024, de tal forma que dado que existe en su caso un reconocimiento previo de una pensión por incapacidad permanente (total, absoluta o de gran invalidez), al llegar a la edad de jubilación, se considera que mantiene su derecho a aplicar el mínimo por discapacidad del artículo 60 de la LIRPF, sin que le sea exigible acreditar un grado de discapacidad igual o superior al 33%.
En los supuestos donde existe un reconocimiento previo de una pensión por incapacidad permanente (total, absoluta o de gran invalidez), al llegar a la edad de jubilación, el contribuyente mantiene su derecho a aplicar el mínimo por discapacidad del artículo 60 de la LIRPF. Para ello, no le es exigible acreditar un grado de discapacidad igual o superior al 33 por ciento.
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