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Es wurde angefragt, ob eine Person, der von der zuständigen Behörde ein Grad II der Abhängigkeit zugesprochen wurde, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Person mit Behinderung gilt. Die DGT stellt klar, dass dieser Abhängigkeitsgrad den Status einer Behinderung nicht gleichsetzt und auch den erforderlichen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nachweist.
Cuestión planteada Si una persona que tiene reconocido por el ógano competente un grado II de dependencia, se considera que es una persona con discapacidad en el IRPF.
Para el IRPF, la discapacidad debe acreditarse con un grado igual o superior al 33% mediante certificado del Instituto de Migraciones y Servicios Sociales o el órgano autonómico competente en valoración de discapacidades. La resolución que reconoce un Grado II de dependencia no supone la equiparación con un grado de minusvalía del 33% o 65%, ya que su ámbito competencial corresponde a servicios sociales y no a la valoración de discapacidades.
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