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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine aus Frankreich bezogene Erwerbsminderungsrente der spanischen Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass die Rente bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien hier steuerpflichtig ist, jedoch eine Befreiung möglich ist, sofern sie einer absoluten Erwerbsminderung oder schweren Invalidität gleichgestellt ist und die zahlende Stelle die Sozialversicherung ersetzt.
Cuestión planteada - Residencia fiscal del consultante y sujeción a tributación de la pensión en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Si el consultante es residente fiscal en España, tributará por su renta mundial. Según el Convenio con Francia, las pensiones por empleo anterior solo tributan en España, salvo que sean pensiones públicas. La pensión de incapacidad podría estar exenta si el grado de incapacidad se equipara a la absoluta o gran invalidez y la entidad pagadora es sustitutoria de la Seguridad Social.
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