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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vorzugsaktien — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2020

Geltende Auffassung

Abfindungen aus Vereinbarungen über Vorzugsaktien gelten als Erträge aus beweglichem Kapital in der Sparbasis, berechnet als Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Anschaffungswert. Gesetzliche Zinsen aus der Nichtigkeit haben einen entschädigenden Charakter und werden als Veräußerungsgewinne besteuert. Es ist möglich, die Sonderbehandlung gemäß der vierundvierzigsten Zusatzbestimmung der LIRPF (Einkommensteuergesetz) zu wählen, um steuerliche Auswirkungen bei der Umwandlung von Werten zu vermeiden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung von Abfindungen als Erträge aus beweglichem Kapital konstant. Die Art der gesetzlichen Zinsen aus der Nichtigkeit wurde präzisiert, indem sie von den Erträgen unterschieden und als Veräußerungsgewinne eingestuft wurden. Zudem wurde die Anwendbarkeit der Sonderregelung der vierundvierzigsten Zusatzbestimmung der LIRPF bestätigt.

Wendepunkte

  1. V3805-15

    Legt fest, dass die gesetzlichen Zinsen aufgrund der Nichtigkeit einen entschädigenden Charakter haben und als Veräußerungsgewinne in der Sparbasis besteuert werden.

  2. V3187-20

    Bestätigt die Option auf die Sonderbehandlung gemäß der vierundvierzigsten Zusatzbestimmung der LIRPF, bei der die Umwandlung von Werten keine steuerlichen Auswirkungen hat.

Analyse auf Grundlage von 30 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1181-17 17. Mai 2017

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialrectificación de autoliquidaciónintereses legales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0675-16 18. Feb. 2016

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialintereses legalesintereses de mora procesal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2364-15 27. Juli 2015

Verlustvortrag bei Vorzugsaktien vor 2015 mit Kapitalgewinnen verrechenbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancias patrimonialesbase imponible del ahorrocompensación de saldos negativos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 46.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3264-14 4. Dez. 2014

Verrechnung von Verlusten aus Vorzugsaktien mit Veräußerungsgewinnen möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancias patrimonialesbase imponible del ahorrocompensación de rentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 46.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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