Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die IRPF-Quellensteuer (Einkommensteuer für natürliche Personen) entsteht mit der Auszahlung oder Gutschrift der Einkünfte und wird dem Zeitraum zugerechnet, in dem die Erträge zufließen. Im Falle von internationalen Umzügen gelten die im Jahr des Wohnsitzwechsels als Gebietsfremder gezogenen Quellensteuerabzüge als Abschlagszahlungen der IRPF. Andererseits begründet der Verkauf einer Wohnung keine Verpflichtung zur Leistung von Abschlagszahlungen außerhalb einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Die Position der DGT ist aufgrund der Vielfalt der angefragten Sachverhalte heterogen, bewahrt jedoch eine Kohärenz hinsichtlich der Art der Abschlagszahlungen. Es ist keine einheitliche rechtliche Entwicklung zu beobachten, sondern die Anwendung spezifischer Kriterien für Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit, gewerbliche Tätigkeiten und Wohnsitzwechsel. Die Verwaltungsprechung bleibt beständig in der Anforderung, dass die Auszahlung der Einkünfte die Entstehung der Quellensteuerpflicht auslöst.
Wendepunkte
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Legt fest, dass die im Jahr des Wohnsitzwechsels als Gebietsfremder gezogenen Quellensteuerabzüge als Abschlagszahlungen der IRPF gelten.
Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.