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Es wurde angefragt, wie das steuerfreie Einkommen aus Auslandsarbeit zu berechnen ist, ob auf diese Einkünfte Quellensteuer einzubehalten ist und ob die Grenze von 60.100 Euro pro rata temporis aufgeteilt werden muss. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Grenze jährlich gilt und nicht zeitanteilig aufgeteilt wird. Der Steuerabzug berechnet sich aus der Gesamtheit der steuerpflichtigen, nicht befreiten Vergütungen.
Cuestión planteada Suponiendo que se cumplen los requisitos para aplicar la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, se pregunta por la forma de cálculo de la renta exenta, si no existe obligación de retener sobre las rentas exentas y si la empresa puede establecer (mediante reglamento interno de la compañía) un límite máximo diario exento o, por el contrario, no puede prorratear el límite de 60.100 euros entre el número de días del año.
El límite máximo de la exención es de 60.100 euros anuales, sin que deba prorratearse cuando el periodo trabajado en el extranjero es inferior al año. Para las retribuciones no específicas, se aplica un reparto proporcional según los días de desplazamiento respecto al total de días del año. La base para calcular la retención será la cuantía total de las retribuciones sujetas y no exentas que perciba el trabajador en el año.
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