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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Spezifischer Gegenstand oder Zweck: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Nicht als gemeinnützig anerkannte gemeinnützige Organisationen sind teilweise befreit. Einkünfte aus ihrem spezifischen Gegenstand oder Zweck sind befreit, sofern sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen. Wenn die Organisation eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, indem sie materielle oder personelle Ressourcen organisiert, um Waren oder Dienstleistungen zu produzieren oder zu vertreiben, unterliegen sowohl ihre Erträge als auch die Zuschüsse und Einkünfte aus der Veräußerung von für diese Tätigkeit genutzten Vermögenswerten der Steuer.

Die DGT hält an der Unterscheidung zwischen Einkünften, die aufgrund des Gesellschaftszwecks befreit sind, und Einkünften, die aufgrund einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, fest. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass die Reinvestitionsbefreiung nicht gilt, wenn es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, und hat festgelegt, dass die Organisation von Mitteln zum Vertrieb von Dienstleistungen eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die Position ist hinsichtlich des Ausschlusses wirtschaftlicher Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Befreiung konstant geblieben.

Wendepunkte

  1. V2813-20

    Legt fest, dass für die Reinvestitionsbefreiung der Erlös aus der Veräußerung für Neuinvestitionen in Anlagevermögenswerte verwendet werden muss, die mit dem spezifischen Gegenstand oder Zweck in Zusammenhang stehen.

  2. V2508-24

    Definiert, dass die Bereitstellung von Apartments eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, da sie die Organisation von materiellen und personellen Ressourcen zum Vertrieb von Dienstleistungen impliziert.

Analyse auf Grundlage von 10 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V2508-24 10. Dez. 2024

Einkünfte eines Vereins aus der Vermietung von Wohnungen unterliegen der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad parcialmente exentaactividad económicaobjeto o finalidad específicabase imponiblecompensación de bases imponibles negativas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2939-23 3. Nov. 2023

Verwaltung einer städtischen Tierheim-Einrichtung per Vereinbarung kann IS- und MwSt-pflichtige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
actividad económicaentidad parcialmente exentasubvención vinculada al precioobjeto o finalidad específicaordenación de medios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1861-22 3. Aug. 2022

Einkünfte aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie sind für gemeinnützige Organisationen nicht von der Körperschaftsteuer befreit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad sin ánimo de lucroentidad parcialmente exentaexención por reinversiónobjeto o finalidad específicaactividad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 110.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0803-22 12. Apr. 2022

Spenden von Immobilien an gemeinnützige Organisationen können steuerfrei sein, sofern sie dem Gesellschaftszweck dienen und keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad sin ánimo de lucroexención parcialadquisición a título lucrativoobjeto o finalidad específicaactividad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2920-21 19. Nov. 2021

Einnahmen einer Vereinigung zur Organisation einer Fotobiennale unterliegen der Körperschaftsteuer, sofern sie eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad parcialmente exentaactividad económicarentas exentasobjeto o finalidad específicaasociación sin ánimo de lucro LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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