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V2891-23 27. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidad parcialmente exenta

Preise für gemeinnützige Organisationen können von der Körperschaftsteuer befreit sein, wenn spezifische Anforderungen erfüllt werden

Eine Organisation aus Valencia fragt an, ob die Preise ihrer Wettbewerbe für die Fallera-Kommissionen von der Körperschaftsteuer befreit sind. Die DGT gibt an, dass die Anfrage keine Entscheidung über die Regelungen für Dritte treffen kann, erläutert jedoch die Befreiungsbedingungen für teilweise befreite Einheiten.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebenen Preise von der Körperschaftsteuer oder gegebenenfalls von einer anderen Steuer befreit sind oder nicht.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die gewinnende Einheit teilweise befreit ist, ist der Preis befreit, sofern er aus ihrem spezifischen Zweck oder ihrer Zielsetzung stammt und nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit resultiert. Hinsichtlich des Quellensteuerabzugs muss eine Vorauszahlung von 19 % geleistet werden, es sei denn, der Betrag übersteigt 300 Euro nicht. Dieses Abzugskriterium findet Anwendung, unabhängig davon, ob das Einkommen in die Bemessungsgrundlage der gewinnenden Einheit einfließt oder nicht.

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