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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Liquidation: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 63 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Steuerzeitraum eines Unternehmens endet mit seiner Auflösung, die durch die Eintragung der Löschung der Registereinträge mit rückwirkender Wirkung zum Datum der Einreichung beim Handelsregister erfolgt. Die Liquidationserklärung muss innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen nach Ablauf der sechs Monate nach Ende dieses Zeitraums eingereicht werden.

Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzigen Konzept, sondern behandelt die Liquidation aus verschiedenen steuerlichen Perspektiven (gemeinschaftliches Eigentum, IS, IVA, ITP und Fristen). Es gibt keinen Kriterienwechsel, sondern eine Streuung der Materien, die von der Ermittlung von Vermögenszuwächsen bei der Auflösung von Gesellschaften im gemeinschaftlichen Eigentum bis hin zur Verwaltung von Löschungsfristen in der Körperschaftsteuer (IS) reicht.

Analyse auf Grundlage von 63 der 63 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 22. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1005-26 6. Mai 2026

Auflösung einer Vermögensgesellschaft: Auflösungskosten mindern nicht den Veräußerungsgewinn oder den Anschaffungswert der Vermögenswerte

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
sociedades patrimonialesdisolución de sociedadganancia patrimonialvalor de adquisiciónhaber social LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. Disposición transitoria décimaLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. Disposición transitoria undécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0550-21 10. März 2021

Einbringung eines Geschäftsbereichs kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern er eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarama de actividadunidad económica autónomamotivos económicos válidosrégimen especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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