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V0159-24 19. Februar 2024 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · ganancia de capital

Gewinne aus der Auflösung einer Gesellschaft ohne Immobilienvermögen können nur im Wohnsitzstaat des Gesellschafters besteuert werden

Ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob Einkünfte aus der Auflösung und Liquidation einer spanischen Gesellschaft als Veräußerungsgewinne einzustufen sind und wo diese zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich um Veräußerungsgewinne handelt, und da das Vermögen keine Immobilien umfasst, hat Spanien keine Besteuerungsbefugnis.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

La renta derivada de la disolución y liquidación de una sociedad se califica como ganancia de capital según la normativa interna española. Si el activo de la entidad está constituido fundamentalmente por tesorería y no incluye bienes inmuebles, las ganancias obtenidas por el socio no residente no pueden someterse a imposición en España. Según el Convenio con Suiza, estas rentas solo pueden ser gravadas en el Estado de residencia del transmitente.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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