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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerliche Anreize: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Um die Anreize für Start-up-Unternehmen (Gesetz 28/2022) anzuwenden, muss die Erfüllung der Anforderungen in Unternehmensgruppen entweder in der Gruppe als Ganzes oder in jedem ihrer einzelnen Unternehmen erfolgen. Der Status als Start-up-Unternehmen wird durch die Eintragung im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister nachgewiesen. Zudem behalten Unternehmen mit geringer Größe diesen Status für drei Veranlagungszeiträume nach Erreichen der Umsatzgrenze von 10 Millionen Euro bei.

Die Abfolge zeigt keine einheitliche rechtliche Entwicklung, sondern behandelt verschiedene steuerliche Anreize auf heterogene Weise. Es ist ein Übergang von der Validierung von CDTI-Berichten für Forschung, Entwicklung und Innovation (I+D+i) hin zur Regelung neuer Anreize, wie sie das Gesetz 28/2022 für Start-up-Unternehmen vorsieht, sowie zur Verlängerung der Fristen für Unternehmen mit geringer Größe zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V2577-23

    Legt fest, dass Unternehmen, die die Umsatzgrenze von 10 Millionen Euro überschreiten, die Anreize für Unternehmen mit geringer Größe während der folgenden drei Veranlagungszeiträume beibehalten.

  2. V5118-26

    Präzisiert, dass bei den Anreizen des Gesetzes 28/2022 in Unternehmensgruppen die Erfüllung der Anforderungen in der Gruppe oder in jedem ihrer Unternehmen erfolgen muss, was durch eine Registereintragung nachzuweisen ist.

Analyse auf Grundlage von 30 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2395-24 25. Nov. 2024

Status als Kleinunternehmen entfällt, wenn der Konzernumsatz 10 Millionen Euro übersteigt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de reducida dimensióncifra de negociosgrupo de sociedadesincentivos fiscalesimporte neto de la cifra de negocios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2637-20 12. Aug. 2020

Kleinunternehmen können das Sonderregime für die Vermietung von Wohnraum wählen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidades de reducida dimensiónarrendamiento de viviendasactividad económica principalactividades complementariasrégimen especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 49.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1945-19 23. Juli 2019

Keine Anreize für Kleinunternehmen bei Einstufung als Vermögensverwaltungsgesellschaft

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad patrimonialincentivos fiscalesentidades de reducida dimensiónactividad económicacuentas en participación LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4798-16 10. Nov. 2016

Nach einer Fusion können Unternehmen keine Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen mehr in Anspruch nehmen, wenn der gemeinsame Umsatz 10 Mio. Euro übersteigt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
incentivos fiscalesempresa de reducida dimensióncifra de negociosgrupo de sociedadesfusión LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3259-15 23. Okt. 2015

Keine Anwendung von KMU-Anreizen, wenn der kontrollierende Gesellschafter einer AIE einen Umsatz von 10 Mio. € überschreitet

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
agrupación de interés económicoentidad de reducida dimensiónimputación de bases imponiblescifra de negocioscontrol económico LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 43LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 46.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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