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V1858-22 3. August 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · mecenazgo

Spenden an eine öffentliche Einrichtung institutioneller Art begründen keinen Anspruch auf steuerliche Anreize für Mäzenatentum

Es wird angefragt, ob der Katalanische Gesundheitsdienst begünstigt für steuerliche Anreize im Bereich des Mäzenatentums sein kann. Die DGT antwortet, dass er als eine dem Privatrecht unterliegende Stelle in seinen Außenbeziehungen nicht als begünstigte Einheit gemäß Gesetz 49/2002 gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Der Katalanische Gesundheitsdienst ist eine öffentliche Einrichtung institutioneller Art, die in ihren externen Rechtsbeziehungen dem Privatrecht unterliegt. Daher handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung von analoger Art zu autonomen Körperschaften, noch verfügt sie über die in Artikel 2 des Gesetzes 49/2002 vorgesehenen Rechtsformen. Infolgedessen ermöglichen Spenden zugunsten dieser Einrichtung keine Anwendung der steuerlichen Anreize für Mäzenatentum.

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