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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Absolute Erwerbsunfähigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Renten aufgrund einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit im Grad der absoluten Erwerbsunfähigkeit oder der schweren Invalidität sind gemäß Artikel 7.f) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) von der IRPF (persönliche Einkommensteuer) befreit. Für die Befreiung aufgrund von Pflegebedürftigkeit (Art. 33.4.b) reicht die Feststellung der absoluten Erwerbsunfähigkeit durch den INSS (Nationale Sozialversicherungsbehörde) nicht aus; es ist ein Bescheid der regionalen Verwaltung erforderlich, der eine schwere oder hohe Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Pensionen aus dem Beamtenrecht (Clases Pasivas) können ebenfalls befreit sein, wenn die Krankheit den Empfänger vollständig für jeden Beruf oder jedes Handwerk unfähig gemacht hat.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Befreiung aufgrund absoluter Erwerbsunfähigkeit gemäß Artikel 7.f) des LIRPF konstant. Es ist eine klare technische Unterscheidung zwischen der Befreiung aufgrund des Grades der Erwerbsunfähigkeit und der Befreiung aufgrund der Situation der Pflegebedürftigkeit zu beobachten, wobei die Verwaltung spezifische Anforderungen des Gesetzes 39/2006 stellt. Es gibt keine Änderungen bei der Behandlung ausländischer Renten, sofern die Stelle die Sozialversicherung ersetzt.

Wendepunkte

  1. V2428-23

    Stellt klar, dass die Feststellung der absoluten Erwerbsunfähigkeit durch den INSS den Steuerpflichtigen nicht mit den für die Befreiung nach Artikel 33.4.b erforderlichen Pflegegraden gleichsetzt.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V1436-16 6. Apr. 2016

Ausländische Invaliditätsrenten unter Umständen im IRPF steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
renta exentaincapacidad permanentegran invalidezincapacidad absolutaseguridad social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.fTRLGSS RDL 1/1994
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0004-14 3. Jan. 2014

Französische Erwerbsminderungsrenten unter Umständen in Spanien steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
residencia fiscalrenta mundialpensión de incapacidad permanenteconvenio de doble imposiciónrentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.f
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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