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Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Spanien erkundigt sich, ob seine französische Erwerbsminderungsrente dieselben steuerlichen Vorteile wie eine spanische Rente genießt. Die DGT stellt klar, dass die Rente bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Spanien steuerpflichtig ist. Eine Steuerbefreiung ist möglich, sofern die Rente einer absoluten Erwerbsminderung oder einer schweren Invalidität gleichgestellt ist und die zahlende Stelle die französische Sozialversicherung ersetzt.
Cuestión planteada El consultante pregunta si España reconoce su pensión y si goza de los mismos beneficios que si fuera una pensión a cargo de las seguridad social española.
Si el contribuyente es residente fiscal en España, la pensión de la seguridad social francesa solo puede someterse a imposición en España según el Convenio Hispano-Francés. Para que la pensión sea exenta bajo el artículo 7.f) de la LIRPF, debe acreditarse que el grado de incapacidad se equipara a la incapacidad absoluta o gran invalidez y que la entidad pagadora es sustitutoria de la Seguridad Social. La Administración valorará las pruebas aportadas para determinar dicha equiparación.
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