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V0799-22 11. April 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · modelo 145

Anwendung des Familienstands bei Ehegatten mit unter 1.500 Euro Einkommen bei steuerfreien Renten

Ein verheirateter Steuerpflichtiger erkundigt sich, welchen Familienstand er im Formular 145 angeben muss, wenn seine Ehefrau eine steuerfreie Erwerbsminderungsrente bezieht. Die DGT stellt klar, dass es sich bei einer steuerfreien Einkunft so verhält, als erziele der Ehegatte kein Einkommen von mehr als 1.500 Euro.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Welche Familienstandsstufe wäre für die Vervollständigung des Formulars 145 für die Berechnung der Abzüge maßgeblich.

Die Entscheidung der DGT

Renten wegen dauerhafter Erwerbsminderung im Grad der absoluten oder großen Invalidität sind gemäß Artikel 7.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit. Wenn der Ehegatte daher nur diese Rente bezieht, gilt er als nicht über ein jährliches Einkommen von mehr als 1.500 Euro verfügend, unter Ausschluss der befreiten Einkünfte. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer für die Berechnung der Abzüge in Formular 145 die Familienstandsstufe 2 angeben.

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