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Eine in Spanien ansässige Person erhält eine Invaliditätsrente aus den Niederlanden und fragt nach der steuerlichen Behandlung. Die DGT stellt fest, dass die Rente gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien steuerpflichtig ist. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn die Rente einer absoluten Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität gleichgestellt ist und der zahlende Träger die Sozialversicherung ersetzt.
Cuestión planteada En caso de trasladar su residencia a España, tributación de la pensión en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La pensión de Holanda tributa en España por renta mundial, salvo que sea pagada por el Estado holandés por servicios prestados a este, en cuyo caso tributaría en Holanda. Para que la pensión goce de la exención del artículo 7.f) de la LIRPF, debe acreditarse que el grado de incapacidad se equipara a la incapacidad absoluta o gran invalidez y que la entidad pagadora es sustitutoria de la Seguridad Social según la normativa holandesa.
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